Sitzung: 19.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 230/2019
1.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander werden die zum Entwurf des
Bebauungsplanes „Hintere Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften abgegebenen
Stellungnahmen entsprechend der Darstellung in der beiliegenden
Abwägungstabelle (Bearbeitungsstand 19.11.2019) berücksichtigt bzw. nicht
berücksichtigt.
Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Abwägungstabelle zu Eigen.
2.
Der Bebauungsplan „Hintere Straße“ mit örtlichen
Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren in der Fassung vom 19.11.2019
gemäß § 10 Baugesetz und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg als Satzung
beschlossen.
Es gilt der Plan mit Textteil Büro Baldauf 19.11.2019.
3. Der Gemeinderat billigt die Begründung zum Bebauungsplan Büro Baldauf vom 19.11.2019.
4. Dem Satzungstext in der Anlage wird zugestimmt.