1.       Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes „Hintere Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Darstellung in der beiliegenden Abwägungstabelle (Bearbeitungsstand 19.11.2019) berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Abwägungstabelle zu Eigen.

 

2.       Der Bebauungsplan „Hintere Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren in der Fassung vom 19.11.2019 gemäß § 10 Baugesetz und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
Es gilt der Plan mit Textteil Büro Baldauf 19.11.2019.

 

3.       Der Gemeinderat billigt die Begründung zum Bebauungsplan Büro Baldauf vom 19.11.2019.

 

4.       Dem Satzungstext in der Anlage wird zugestimmt.