Der Gemeinderat beschließt folgendes:

 

1.       Der Gemeinderat bestätigt die beigefügte Gebührenkalkulation und legt insbesondere fest, dass für die Berechnung der Anlageverzinsung die tatsächlich bezahlten Zinsaufwendungen bis zur gebührenrechtlichen Obergrenze angesetzt werden.

 

2.       Der Ausgleich (Verrechnung) der restl. Überdeckung aus dem Jahr 2018 iHv. -125.889,45 € und der Überdeckung aus dem Jahr 2019 iHv. -103.500,00 € bei der Schmutzwasserbeseitigung wird beschlossen.

 

3.       Der Ausgleich (Verrechnung) der Überdeckung aus dem Jahr 2019 iHv. -98.754,80 € und der Überdeckung aus dem Jahr 2020 iHv. -9.460,68 € bei der Niederschlagswasserbeseitigung wird beschlossen.

 

4.   Die Schmutzwassergebühr wird zum 01.01.2022 auf 1,29 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr wird von 0,59 €/m² auf 0,61 €/m² versiegelter Fläche und Jahr festgesetzt.

 

5.   Für die Gebührenveränderung wird folgende Satzungsänderung beschlossen:

Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) und der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 14, 15, 17 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 19.10.2021 folgende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 31.01.2007, zuletzt geändert am 21.10.2020 beschlossen

§ 1

 

§ 42 Abs. 2 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt ändert sich wie folgt:

 

 (2)         Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m²
abflussrelevanter Fläche und Jahr 0,61 €.

 

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.