1.       Der Gemeinderat nimmt die Kostenabrechnung der jeweiligen Bahnübergänge bzw. des Reisendenzugangs zur Kenntnis.

2.       Dem Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung für den BÜ 8,0 wird zugestimmt.

 

3.       Dem Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung für den BÜ 6,7 wird zugestimmt.

 

4.       Der Vereinbarung zum Reisendenzugang am Bahnhof Holzgerlingen wird zugestimmt.