Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

  1. Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeinderätin Antonietta Scarano Salemi nach § 32 Abs. 1 GemO in der öffentlichen Gemeinderatssitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Frau Scarano Salemi spricht die hierfür vorgesehene Verpflichtungsformel nach:

 

Verpflichtungsformel (Ziffer 2 der VwV zu § 32 GemO)

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Holzgerlingen gewissenhaft zu wahren und Ihr Wohl und das Ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

 

  1. Durch offene Wahl wird Antonietta Scarano Salemi in die nachfolgenden Ausschüsse des Gemeinderats bestellt:
    1. in den Technischen Ausschuss als ordentliches Mitglied.
    2. in den Verwaltungsausschuss als Stellvertreterin.

 

  1. Die nachrückende Gemeinderätin Antonietta Scarano Salemi wird darüber hinaus als Vertreterin bzw. Stellvertreterin in folgende Verbandsversammlungen gewählt:
    1. in die Verbandsversammlung des „Gruppenklärwerks Aichtal“ als ordentliches Mitglied.
    2. in die Verbandsversammlung des "Gemeindeverwaltungs-verbands Holzgerlingen" als Stellvertreterin.

 

  1. Die Gemeinderätin Antonietta Scarano Salemi wird als Vertreterin der Stadt in den „Förderverein Altenzentrum Holzgerlingen e.V.“ bestellt. Als Stellvertreterin wird sie die Stadt im Beirat der Volkshochschule vertreten.

 

  1. Auf Vorschlag der BNU-Fraktion wird deren Fraktionsvorsitzender

Jens-Uwe Renz als Vertreter der Stadt in den „Kindergarten-ausschuss der ev. Kirchengemeinde“ entsandt.