Sitzung: 20.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 056/2021
1. Die Gebietsabgrenzung des Sanierungsgebietes
„Stadtmitte-West II“ wird wie in beiliegendem Plan vom 12.03.2021 dargestellt
beschlossen.
Die Sanierungssatzung wird durch die 1.
Änderungssatzung entsprechend geändert. Die Änderungssatzung wird ortsüblich
bekannt gemacht und tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der
Gemeinderat verzichtet auf die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen
für die Erweiterungsflächen entsprechend § 141 Abs. 2 BauGB, da hinreichende
Beurteilungsgrundlagen für die Einbeziehung der Flurstücke in das laufende
Sanierungsverfahren „Stadtmitte-West II“ bereits vorliegen.
2. Die
in der Gemeinderatssitzung am 15.11.2016 gefassten Beschlüsse zu den
Sanierungszielsetzungen werden um folgende Zielsetzungen ergänzt: Erhalt und
Stärkung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen, Aktivierung von
städtischen Aufenthaltsflächen und Orten der Begegnung.
3. Alle
übrigen in der Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse werden beibehalten.