Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.   Die Gebietsabgrenzung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte-West II“ wird wie in beiliegendem Plan vom 12.03.2021 dargestellt beschlossen.

Die Sanierungssatzung wird durch die 1. Änderungssatzung entsprechend geändert. Die Änderungssatzung wird ortsüblich bekannt gemacht und tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeinderat verzichtet auf die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für die Erweiterungsflächen entsprechend § 141 Abs. 2 BauGB, da hinreichende Beurteilungsgrundlagen für die Einbeziehung der Flurstücke in das laufende Sanierungsverfahren „Stadtmitte-West II“ bereits vorliegen.

 

2.   Die in der Gemeinderatssitzung am 15.11.2016 gefassten Beschlüsse zu den Sanierungszielsetzungen werden um folgende Zielsetzungen ergänzt: Erhalt und Stärkung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen, Aktivierung von städtischen Aufenthaltsflächen und Orten der Begegnung.

 

3.   Alle übrigen in der Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse werden beibehalten.