Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2020:

 

I.      Haushaltssatzung der Stadt Holzgerlingen für das Haushaltsjahr 2019

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.12.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                                         EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

36.745.900

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-36.640.000

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.1 und 1.2) von

105.900

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

100.000

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis
(Saldo aus 1.4 und 1.5) von

100.000

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6) von

205.900

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

35.697.300

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-34.063.400

2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts
    
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

1.633.900

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

8.044.800

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-6.909.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

1.135.800

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
    
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

2.769.700

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

800.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-245.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

555.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

3.324.700

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                                            800.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs-ermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                             6.558.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                         7.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A) auf


300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

310 v.H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

345 v.H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

II.         Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Holzgerlingen

 

Aufgrund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigBG) in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBl. S.22) hat der Gemeinderat am 17.12.2019 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 beschlossen:

 

Der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Holzgerlingen“ wird festgesetzt:

 

1.            Im Erfolgsplan

                Erträgen und Aufwendungen von je                                     3.669.700 €

                davon entfallen auf

                die Wasserversorgung                                 1.403.500 €

                die Abwasserbeseitigung                                           2.266.200 €

 

                Im Vermögensplan
                Einnahmen und Ausgaben von je                                           4.112.500 €

                davon entfallen auf

                die Wasserversorgung                                    894.000 €

                die Abwasserbeseitigung                                           3.218.500 €

 

2.            den im Vermögensplan vorgesehenen
Kreditaufnahmen in Höhe von                                                3.438.200 €

                davon entfallen auf

                die Wasserversorgung                                    729.500 €

                die Abwasserbeseitigung                                           2.708.700 €

 

3.            den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von                                0 €

 

4.            den Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von             725.000 €

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