Sitzung: 17.12.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 268/2019
Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2020:
I.
Haushaltssatzung der Stadt Holzgerlingen für das
Haushaltsjahr 2019
Auf Grund von § 79 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.12.2019 die
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird
festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt
mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge von |
36.745.900 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von |
-36.640.000 |
1.3 Veranschlagtes
ordentliches Ergebnis |
105.900 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
von |
100.000 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis |
100.000 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis |
205.900 |
2. im
Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von |
35.697.300 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von |
-34.063.400 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des
Ergebnishaushalts |
1.633.900 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
8.044.800 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
-6.909.000 |
2.6 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss aus |
1.135.800 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss |
2.769.700 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
800.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
-245.000 |
2.10 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit |
555.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
3.324.700 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 800.000
EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungs-ermächtigungen), wird festgesetzt auf 6.558.000
EUR.
§
4 Kassenkredite
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 7.000.000
EUR.
§
5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
|
a) |
für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) auf |
|
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
310 v.H. |
|
der Steuermessbeträge; |
|
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
345 v.H. |
|
der Steuermessbeträge. |
|
II.
Wirtschaftsplan
2020 der Stadtwerke Holzgerlingen
Aufgrund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigBG) in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBl. S.22) hat der Gemeinderat am 17.12.2019 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Holzgerlingen“ wird festgesetzt:
1. Im Erfolgsplan
Erträgen und Aufwendungen von je 3.669.700 €
davon entfallen auf
die Wasserversorgung 1.403.500 €
die Abwasserbeseitigung 2.266.200 €
Im Vermögensplan
Einnahmen und Ausgaben von
je 4.112.500
€
davon entfallen auf
die Wasserversorgung 894.000 €
die Abwasserbeseitigung 3.218.500 €
2. den im Vermögensplan vorgesehenen
Kreditaufnahmen in Höhe von 3.438.200
€
davon entfallen auf
die Wasserversorgung 729.500 €
die Abwasserbeseitigung 2.708.700 €
3. den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 €
4. den Höchstbetrag der Kassenkredite
in Höhe von 725.000 €
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