Sitzung: 13.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 230/2022
Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023:
I)
Haushaltssatzung
der Stadt Holzgerlingen für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2022 die
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird
festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt
mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge von |
39.730.400 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von |
-44.702.000 |
1.3 Veranschlagtes
ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
von |
-4.971.600 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
von |
600.000 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo
aus 1.4 und 1.5) von |
600.000 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe
aus 1.3 und 1.6)
von |
-4.371.600 |
2. im
Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Vw.tätigkeit von |
38.669.700 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Vw.tätigkeit von |
-41.622.400 |
2.3 Zahlungsmittelbedarf des
Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
-2.952.700 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
8.773.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
-10.602.200 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf
aus |
-1.828.700 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo
aus 2.3 und 2.6) von |
-4.781.400 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
3.500.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
-259.000 |
2.10 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus
2.8 und 2.9) von |
3.241.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittel-
bestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo
aus 2.7 und 2.10) von |
-1.540.400 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 3.500.000
EUR.
§
3 Verpflichtungsermächtigungen
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.200.000
EUR.
§
4 Kassenkredite
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 8.000.000
EUR.
§
5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
|
a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf |
300 v.H. |
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
310 v.H. |
|
der Steuermessbeträge; |
|
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
345 v.H. |
|
der Steuermessbeträge. |
|
II)
Wirtschaftsplan
2023 der Stadtwerke Holzgerlingen
Aufgrund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigBG) in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBl. S.22) hat der Gemeinderat am 13.12.2022 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Erfolgs- und Liquiditätsplan
1. im Erfolgsplan
mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der
Erträge von |
3.864.350 |
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
-3.864.350 |
1.3 Veranschlagtes
Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
0 |
2. im
Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit von |
3.340.202 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit von |
-3.148.450 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des
Erfolgsplans (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
191.752 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
337.400 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
-1.820.000 |
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und
2.5) von |
-1.482.600 |
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-1.290.848 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
1.665.700 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
-544.000 |
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf aus Finanzierungs-
tätigkeit (Saldo aus
2.8 und 2.9) von |
1.121.700 |
2.11 Änderung des
Finanzierungsmittelbestands, Saldo des
Liquiditätsplans (Saldo aus
2.7 und 2.10) von |
-169.148 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.665.700
EUR.
§
3 Verpflichtungsermächtigungen
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0
EUR.
§
4 Kassenkredite
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 700.000
EUR.