Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023:

 

I)                    Haushaltssatzung der Stadt Holzgerlingen für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                                          EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

39.730.400

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-44.702.000

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und

      1.2) von

-4.971.600

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

600.000

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

      von

600.000

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und

      1.6) von

-4.371.600

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Vw.tätigkeit

      von

38.669.700

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Vw.tätigkeit

      von

-41.622.400

2.3 Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts

     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-2.952.700

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

8.773.500

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-10.602.200

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.828.700

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-4.781.400

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

      von

3.500.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

      von

-259.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss

        aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

3.241.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel-  

        bestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7

        und 2.10) von

-1.540.400

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                                        3.500.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                                                                                    3.200.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                          8.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

310 v.H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

345 v.H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

II)                                        Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Holzgerlingen

 

Aufgrund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigBG) in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBl. S.22) hat der Gemeinderat am 13.12.2022 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

 

§ 1 Erfolgs- und Liquiditätsplan

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen                                                                                                       EUR

1.1 Gesamtbetrag der Erträge von

3.864.350

1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von

-3.864.350

1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

3.340.202

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

-3.148.450

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Erfolgsplans

      (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

191.752

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

337.400

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-1.820.000

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitions-

      tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.482.600

2.7 Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-1.290.848

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.665.700

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-544.000

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf  aus Finanzierungs-

        tätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

1.121.700

2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des

        Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-169.148

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                                        1.665.700 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                                                                                                     0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                              700.000 EUR.