1. Auf der Grundlage der vorliegenden Beschlussvorlage und Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchsgebühren für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 auf 1,87 €/cbm zzgl. MwSt. festgesetzt.

 

  1. Die Satzungsänderung hierzu wird wie folgt beschlossen:

 

Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg wird folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 31. Januar 2007 in der Fassung vom 21.10.2020 beschlossen:

 

§1

 

§ 43 Abs. 1 und Abs. 2 der genannten Satzung erhalten folgende Fassung:

 

 

(1)    Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,87 €.

 

(2)    Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,87 €.

 

§ 2

 

Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2022 in Kraft.