Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

§ 12 Absatz 3 der Satzung vom 20.07.2016 wird wie folgt geändert:

 

§ 12

Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

 

(3)    Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat 68,00 €.