Sitzung: 20.10.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 152/2020
§ 12 Absatz 3 der Satzung vom 20.07.2016 wird wie folgt geändert:
§ 12
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(3)
Die
Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat 68,00 €.