1.   Der Gebührenkalkulation für Kindertageseinrichtungen wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.

 

2.   Die Stadt erhebt ab 01.01.2021 Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Kindertageseinrichtungen.

 

3.   Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

 

4.   Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird ausdrücklich zugestimmt (insbesondere zu Grunde gelegte Kostenentwicklung, Fallzahlen sowie Beiwerte).

 

5.   Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 wird zugestimmt.

 

6.   Im Gebührenhaushalt Tageseinrichtungen für Kinder ergaben sich in den letzten Jahren regelmäßig Unterdeckungen in Höhe von durchschnittlich rund 2.059.896 € pro Jahr. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, verzichtet aber in der vorliegenden Kalkulation auf die Möglichkeit einer Abdeckung dieser Kostenunterdeckungen im Kalkulationszeitraum gemäß § 14 Absatz 2 KAG. Ein Ausgleich der dann rechtlich ausgleichsfähigen Unterdeckungen in späteren Kalkulationen soll von diesem Beschluss unberührt bleiben.

 

7.   Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Gebühren für die öffentliche Einrichtung der Kindertageseinrichtungen entsprechend der beigefügten Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Stadt Holzgerlingen (Anlage 5) festgesetzt.

 

8.   Einem Zuschlag von 125% für Kinder unter 3 Jahren in Ü3-Einrichtungsgruppen wird zugestimmt.

 

9.   Der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Stadt Holzgerlingen wird zugestimmt. Die Satzung tritt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung am 01.01.2021 in Kraft.

 

10.      Der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird zugestimmt.