Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

1.       Für den im Lageplan Stadtbauamt Holzgerlingen vom 04.02.2020 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

2.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird zu gegebener Zeit in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben wird.

 

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist zu veröffentlichen.