Corona-Virus – derzeitige Situation

 

Bürgermeister Delakos geht auf die derzeitige Situation bezüglich des Corona-Virus ein: Für Städte und Gemeinden gibt es keine Handlungsempfehlung. Letztendlich müsse die Verwaltung selbst entscheiden, wie sie sich verhalte. Priorität habe auf jeden Fall der Schutz der Bürger und Mitarbeiter der Stadt. Sie sollen umfassend informiert werden. Dazu sind auf der Holzgerlinger homepage alle wichtigen Informationen mit sämtlichen Links übersichtlich und ausführlich dargestellt.

 

In einem Krisengespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und Mitarbeitern der Verwaltung habe man folgendes festgelegt:

 

  • Die großen Veranstaltungen im März wie das Holzgerlinger Varieté, die Sportlerehrung und das Seniorenhearing werden verschoben. Die Entscheidung sei zwar schwergefallen. Aber man war sich einig, dass die Veranstaltungen – durch ein evtl. ungutes Gefühl der Besucher und durch getroffene Schutzmaßnahmen - nicht mit ihrem gewohnten Charme hätten stattfinden können.

 

  • Die Markungsputzete wird durchgeführt, da die Veranstaltung im Freien stattfindet, die Helfer sich aus dem Weg gehen können und sicherlich nur gesunde Personen kommen werden.

 

  • Bezüglich aller weiteren Veranstaltungen ab April, werde man die Entwicklung der Lage abwarten und dann verantwortungsvoll entscheiden.

 

  • Private Veranstaltungen werde die Stadt nicht verbieten, sie berät die Veranstalter aber gerne bezüglich zu treffender Schutzmaßnahmen.

 

  • Schutzausrüstungen für die Mitarbeiter sind vorhanden, die man – wenn dies gewünscht werde - zur Verfügung stellen werde.

 

  • Prinzipiell soll das Risiko der Ansteckung / Verbreitung des Virus minimiert, aber das öffentliche Leben nicht komplett lahm gelegt werden.

 

  • Diese Entscheidungen / Maßnahmen beziehen sich auf die aktuelle Situation. Da sich das Geschehen dynamisch entwickelt, kann es jederzeit nötig sein, getroffene Maßnahmen / Entscheidungen zu ändern und anzupassen.

 

 

StRin Bieber-Rodewald signalisiert ihre Bereitschaft, bei abgesagten Veranstaltungen evtl. Schadensersatz zu bezahlen, um Künstler vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren.