Eventuelles
Bebauungsplanverfahren "Tübinger Straße / Stäuchle 1. Änderung"; städtebaulicher
Vertrag mit Wohnbau Hämmerle; Neubebauung Tübinger Straße 54- 58
Es wurde einstimmig
beschlossen:
Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
1. Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, Vorbereitungen für ein Bebauungsplanverfahren zu
treffen und dazu die notwendigen Planer zu beauftragen.
3. Mit der Firma Wohnbau Hämmerle soll ein öffentlich rechtlicher Vertrag geschlossen werden, in dem sich die Firma Wohnbau Hämmerle verpflichtet, die gesamten Bebauungsplankosten zu übernehmen.
Außerdem wurde der
Gemeinderat darüber informiert, welche Baugesuche zwischenzeitlich von der
Stadt Holzgerlingen genehmigt wurden.