Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

  1. Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeinderätin Svenja Theessen nach § 32 Abs. 1 GemO in der öffentlichen Gemeinderatssitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Frau Theessen spricht die hierfür vorgesehene Verpflichtungsformel nach:

 

Verpflichtungsformel (Ziffer 2 der VwV zu § 32 GemO)

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Holzgerlingen gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

  1. Durch offene Wahl wird Svenja Theessen in die nachfolgenden Ausschüsse des Gemeinderats bestellt:
    1. in den Verwaltungsausschuss als ordentliches Mitglied.
    2. in den Technischen Ausschuss als Stellvertreterin.

 

  1. Die nachrückende Gemeinderätin Svenja Theessen wird darüber hinaus als Stellvertreterin in folgende Verbandsversammlungen gewählt:
    1. in die Verbandsversammlung des „Gruppenklärwerks Aichtal“.
    2. in die Verbandsversammlung des

 "Gemeindeverwaltungsverbands Holzgerlingen".

 

  1. Die Gemeinderätin Svenja Theessen wird als ordentliches Mitglied in die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes Ammertal-Schönbuchgruppe“ gewählt.