Sitzung: 25.01.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 019/2022
1. Für die im Lageplan Büro Baldauf vom 25.01.2022 dargestellte Fläche wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Er trägt die Bezeichnung „Tübinger Straße / Stäuchle 1. Änderung“.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tübinger Straße / Stäuchle 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 25.01.2022 mit Textteil und Begründung wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 Baugesetzbuch). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gemäß § 13a Baugesetzbuch als vorhabenbezogener Bebauungsplan inklusive Vorhaben- und Erschließungspläne entwickelt.
3. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden zur Stellungnahme zum Entwurf aufgefordert (§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch).