Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

  1. Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeinderätin Sarah Lorusso nach § 32 Abs. 1 GemO in der öffentlichen Gemeinderatssitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Frau Lorusso spricht die hierfür vorgesehene Verpflichtungsformel nach:

 

Verpflichtungsformel (Ziffer 2 der VwV zu § 32 GemO)

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Holzgerlingen gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

 

  1. Durch offene Wahl wird Sarah Lorusso in die nachfolgenden Ausschüsse des Gemeinderats bestellt:
    1. in den Technischen Ausschuss als ordentliches Mitglied.
    2. in den Verwaltungsausschuss als Stellvertreterin.

 

  1. Die nachrückende Gemeinderätin Sarah Lorusso wird darüber hinaus als Stellvertreterin in folgende Verbandsversammlungen gewählt:
    1. in die Verbandsversammlung des „Gruppenklärwerks Aichtal“.
    2. in die Verbandsversammlung des "Gemeindeverwaltungs-verbands Holzgerlingen".

 

  1. Die Gemeinderätin Sarah Lorusso wird als ordentliches Mitglied in die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes Gewerbepark Sol“ gewählt.

 

  1. Als Stellvertreterin des ordentlichen Mitglieds, Jens-Uwe Renz (BNU-Fraktion), wird sie die Stadt im „Kindergartenausschuss der ev. Kirchengemeinde“ vertreten.